Die Grundlage
Maßgeblich ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Wie die Ausbildung aussieht, beschreibt der DGUV Grundsatz 308-001.
Geräte mit Fahrersitz oder Fahrerstand
Wer einen Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig fährt, muss in der Regel mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sein (Staplerschein) sowie vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden.
Handgeführte Geräte (Mitgänger)
Für handgeführte Geräte wie Elektro-Hochhubwagen und Elektro-Niederhubwagen ist kein Staplerschein nötig. Bedienpersonen müssen aber geeignet sein, im Umgang mit dem Gerät unterwiesen und vom Arbeitgeber beauftragt werden.
Regelmäßige Unterweisung
Unabhängig vom Gerät sind regelmäßige Sicherheitsunterweisungen Pflicht – in der Regel mindestens einmal jährlich. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Berufsgenossenschaft berät Sie zu den Details.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die DGUV-Vorschriften und die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft.