Förderung für Elektro-Gabelstapler und Hubwagen
Bund und Länder unterstützen Unternehmen, die in elektrische und energieeffiziente Maschinen investieren – mit Zuschüssen, Tilgungszuschüssen und zinsgünstigen Förderkrediten. Hier finden Sie die wichtigsten Wege zu Ihrer Förderung.
Angebot für den Antrag anfordernbis zu
33 %
Zuschuss möglich
Förderung vom Bund
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gibt es als Zuschuss über das BAFA oder als Kredit über die KfW.
Zuschuss über das BAFA
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst unter anderem rein elektrische Flurförderzeuge, die auf dem eigenen Betriebsgelände eingesetzt werden, wenn sie ineffiziente Altgeräte ersetzen (Modul 4).
Elektrifizierung kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen, die mit Diesel, Gas oder anderen fossilen Energieträgern betriebene Geräte durch rein elektrische ersetzen, können über Modul 6 der EEW einen Zuschuss von bis zu 33 % erhalten.
Förderkredit der KfW
Alternativ zum Zuschuss gibt es die EEW auch als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 295). Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.
Förderung der Länder
Viele Bundesländer fördern Investitionen von Unternehmen zusätzlich – etwa in Energieeffizienz, Klimaschutz oder Modernisierung, als Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen. Zuständig sind meist die Förderbanken der Länder, zum Beispiel die NBank in Niedersachsen, die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg oder die LfA Förderbank Bayern.
Welche Programme es gerade gibt, unterscheidet sich je nach Land. Einen Überblick über alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes – dort können Sie nach Ihrem Bundesland filtern.
Förderdatenbank des Bundes
Programme von Bund, Ländern und EU an einem Ort.
Das sollten Sie wissen
Antrag vor der Bestellung
Bei den meisten Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie bestellen oder einen Liefervertrag unterschreiben. Fordern Sie deshalb zuerst ein Angebot an.
Bedingungen prüfen
Förderquoten und Voraussetzungen hängen vom Programm, von der Größe Ihres Unternehmens und vom ersetzten Gerät ab – und sie ändern sich regelmäßig.
Kombinieren
Ob sich Programme von Bund und Land kombinieren lassen, regeln die jeweiligen Richtlinien. Fragen Sie im Zweifel beim Fördergeber oder Ihrer Hausbank nach.
In 3 Schritten zur geförderten Maschine
- 1
Angebot anfordern
Sie erhalten ein individuelles Angebot mit den technischen Daten der Maschine – die Grundlage für Ihren Antrag.
- 2
Förderung beantragen
Sie stellen den Antrag beim Fördergeber – bei Bedarf mit Ihrer Hausbank oder einem Energieberater.
- 3
Maschine bestellen
Sobald es die Richtlinie erlaubt, bestellen Sie bei uns. Wir liefern deutschlandweit per Spedition.
Infrage kommende Maschinen
Gefördert werden vor allem elektrische Flurförderzeuge – etwa als Ersatz für Diesel- oder Gasstapler und ineffiziente Altgeräte.
Fragen zur Förderung? Wir beraten Sie gerne.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Fördergeber; eine Fördermittelberatung können wir nicht ersetzen.